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   OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98   

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https://dejure.org/1999,4365
OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98 (https://dejure.org/1999,4365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1999 - 1 UF 196/98 (https://dejure.org/1999,4365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 1 UF 196/98 (https://dejure.org/1999,4365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschalierende Bestimmung eines angemessenen Unterhaltsbedarfs; Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs bei gleichrangiger Unterhaltsverpflichtung gegenüber weiteren Unterhaltsberechtigten; Gesteigerter Unterhaltsbedarf infolge Unterbringung in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Sozialhilfeträger auf Unterhaltsrückstände aus übergegangenem Recht; Anforderungen an eine gleichrangige Unterhaltsverpflichtung seitens der Kinder gegenüber ihren pflegebedürftigen Kindern

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 07.05.1993 - 10 S 65/92
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98
    Dabei lehnt der Beklagte sich an ein Urteil der früher zuständigen 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Beiakten 2 S 540/96) und des Landgerichts Münster an (FamRZ 1994, 843).

    Entgegen der vom Beklagten im Anschluß an die Rechtsprechung des Landgerichts Münster (FamRZ 1994, 843 f.) vertretenen Meinung bestehen auch bei Unterhaltsansprüchen von Eltern keine Bedenken, den angemessenen Unterhaltsbedarf wie in allen Unterhaltsfällen im Wege einer gewissen, aus Gründen der Praktikabilität unumgänglichen Pauschalierung zu bestimmen.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98
    Dies entspricht sowohl der in Ziffer 49 der neuen Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Ausdruck kommenden, abgestimmten Meinung der Familiensenate des Oberlandesgerichts als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1992, 795/797), auf die sich das Landgericht Münster (a.a.O.) nach Bewertung des Senats zu Unrecht beruft.
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Er richtet sich somit nicht an einer festen Größe aus, sondern ist entsprechend den Umständen des Einzelfalles veränderlich (Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 aaO; Schwab Familiäre Solidarität - Beiträge zum europäischen Familienrecht - Bd. 5 S. 52; Günther FF 1999, 172, 174 sowie FuR 1995, 1, 5; Menter FamRZ 1997, 919, 922; Büttner Festschrift für Dieter Henrich S. 53; Künkel FamRZ 1991, 14, 22; Dieckmann DAV 1979, 553, 562; Staudinger/Engler/Kaiser aaO § 1603 Rdn. 136; OLG Hamm - 1. Familiensenat - FamRZ 1999, 1533; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174, 1175; OLG Stuttgart OLG-Report 2000, 245, 246; OLG Frankfurt OLG-Report 2001, 264, 265).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01

    Ausnahmsweise Einsatz fiktiven Einkommens im Elternunterhalt

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die dem Beklagten verbleibenden Selbstbehaltsbeträge nur die Untergrenze ("mindestens") darstellen, sie können nach den Umständen des Einzelfalls also erhöht werden (OLG Hamm FamRZ 1999, 1533).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00

    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen

    Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.
  • OLG Koblenz, 30.10.2001 - 11 UF 748/00

    Höhe des Selbstbehalts beim Elternunterhalt

    Auch der Senat geht in derartigen Fällen mit einer weit verbreiteten Meinung (vgl. etwa, OLG Hamm, FamRZ 1999, 1533 ; Düsseldorfer Tabelle , Stand 1.7.2001, D1) davon aus, der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern sei beim Elternunterhalt angemessen zu erhöhen, regelmäßig um 25 %.
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